Genitalien-Waxing kein Menschenrecht
Lebenvon Christian Werner 2. Dezember 2019
Weil sie sich weigerten, einen männlichen Intimbereich zu enthaaren, wurden 13 Kosmetikerinnen in Kanada geklagt. Und zwar von der Transgender-Frau Jessica Yaniv.
Sie hat zwar männliche Genitalien, argumentierte aber dennoch, dass die Mitarbeiterinnen mehrerer Damensalons trans-feindlich seien und die Menschenrechte verletzten, weil sie ihrem Wunsch nach dem Wachsen von Penis und Hoden nicht nachgekommen waren.
Die Gesetzeslage in Kanada ist derart gestaltet, dass man eine Person mit jenem Geschlecht anerkennen muss, mit dem sie sich identifiziert, und man bereits für das Infragestellen der Situation mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.
Das nutzte Yaniv aus, um die Kosmetikerinnen – pikanter Weise vornehmlich Immigrantinnen aus Indien oder Afrika, die in kleinen, einfachen Salons arbeiteten – zu klagen. Nach fünf Verhandlungstagen wies der Gerichtshof für Menschenrechte nun vor kurzem die Klage ab. Begründung: „Die Menschenrechtsgesetzgebung verpflichtet einen Dienstleister nicht zum Waxing einer Art von Genitalien, für die er nicht ausgebildet ist und der er nicht zugestimmt hat.“
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